Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

Pro Mente Salzburg, Gem. Ges. für psych. u. soz. Rehabilitation mbH
&
Pro Mente Salzburg, Gem. Ges. für Arbeitsrehabilitation mbH
&
Pro Mente Salzburg, Gem. Ges. für Integration mbH
 

1.
Die Pro Mente Salzburg nimmt Aufträge ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer (PMS) oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen eines Auftrages durchführt.

Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

2.
Für jede Dienstleistung, die vom Auftragnehmer angeboten wird, gibt es ein schriftliches Angebot. Die darin angegebenen Preise verstehen sich exkl. 10% Mwst. und beinhalten weder Lieferungen, Verpackungsmaterialien, oder Entsorgungsbeiträge. Die Preise werden zu jedem 1.1. einer Indexanpassung unterzogen. Die Transportpaletten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei Daueraufträgen wird vorab für beide Seiten eine 3-monatige Probephase vereinbart. Während dieser Zeit werden spezifische Maschinen oder Werkzeuge vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Erst nach positivem Abschluss der Probephase können die notwendigen Maschinen/Werkzeuge angeschafft werden (je nach Kalkulationsgrundlage).

Vom Auftraggeber gestellte Maschinen ab dem Baujahr 1997 müssen eine CE-Kennzeichnung, eine Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache haben. Maschinen vor 1997 unterliegen dem 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung. Die Maschine ist vom Auftraggeber in Betrieb zu nehmen, dazu ist ein Inbetriebnahmeprotokoll und ein Unterweisungsprotokoll für die Mitarbeiter anzufertigen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Instandhaltung seiner Maschine.

3.
Die Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers und werden nicht vom Auftragnehmer durchgeführt. Teillieferungen sind möglich.

Angekündigte Liefertermine gelten als Richtwert. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entheben den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Verständigung durch den Auftragnehmer die beim Auftragnehmer gelagerte Ware unverzüglich abzuholen. Größere Transporte können nur mit LKWs mit Hebebühne auf- und abgeladen werden!

4.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und diese auch gründlich zu kontrollieren. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Haftung für anfallende Schäden, Fehler oder Beschädigungen. Schadenersatzansprüche werden, sofern nicht eindeutig das Verschulden bei der PMS liegt, abgelehnt.

5.
Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach Lieferung (bei Daueraufträgen monatlich zum Monatsletzten), Zahlungen sind nach Rechnungslegung umgehend ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß sowie Mahnspesen verrechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Lehrgänge

1. Anmeldung
Anmeldungen, Umbuchungen sowie Stornierungen zu den Veranstaltungen werden nur schriftlich per Post oder Telefax oder per email entgegen genommen. Die Pro Mente Salzburg bestätigt umgehend die rechtsverbindliche Anmeldung mittels Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die schriftliche Anmeldung zu einem Lehrgang ist in jedem Fall verbindlich.

2. Zugangsvoraussetzungen
Die genauen Voraussetzungen (Mindestalter, Vorqualifikation, etc.) für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist den entsprechenden Beschreibungen der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen. Die Pro Mente Salzburg behält sich das Recht vor, Interessenten abzulehnen.

3. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro und werden als Nettopreise (exkl. 10 % MwSt) angeführt. Die Zahlung der Veranstaltungsgebühr kann per Erlagschein, Dauerauftrag oder mittels Bankeinzug erfolgen. Ob bei Lehrgängen eine Gesamtzahlung oder Ratenzahlung gewünscht wird, ist bei der Anmeldung bekannt zu geben. Die Pro Mente Salzburg behält sich bei jahresübergreifenden Veranstaltungen vor, Rechnungsbeträge in Teilrechnungen (analog zu den Leistungen pro Kalenderjahr) aufzuschlüsseln. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalität und des Zahlungstermins bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Veranstaltungsteilnahme. Bei einer Zahlungsverzögerung um mehr als 30 Tage wird eine Mahngebühr verrechnet und die Pro Mente Salzburg behält sich das Recht vor, die noch offenen Beträge sofort zur Gänze einzuheben.

Bankverbindung
Volksbank Salzburg
IBAN: AT 39 4501 0000 0710 2825
BIC: VBOEATWWSAL

4. Rücktritt und Stornierung
Der Rücktritt von einem Lehrgang, Seminar oder Workshop hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Bei sämtlichen Veranstaltungen ist der Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn möglich. Da Lehrgangs-, Seminar- und Workshopplätze nicht kurzfristig nachbesetzt werden können, müssen wir bei Rücktritt eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Bei Nichtabmelden und Nichterscheinen vom/beim Lehrgang bzw. Seminar oder Workshop wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer_in ein/e der Zielgruppe entsprechende_r Ersatzteilnehmer_in nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist das Einlangen (lt. Eingangs-Stempel) in der Pro Mente Salzburg. Bei vorzeitigem Abbruch werden auf jeden Fall die Kosten des laufenden Lehrgangssemesters zur Gänze und die Kosten der noch nicht begonnenen Semester zur Hälfte einbehalten. Eine Kursunterbrechung ist nach Rücksprache mit der Kursleitung möglich, ändert aber nichts an der ursprünglich vereinbarten Zahlungsmodalität.

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Fairness gegenüber den anderen TeilnehmerInnen auf der Einhaltung dieser Stornobedingungen bestehen müssen. Die Pro Mente Salzburg behält sich einen Ausschluss eines/r Teilnehmers/in aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen oder groben Fehlverhaltens vor.

Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also per Fax, E-Mail oder online, steht dem/der TeilnehmerIn als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnen.

5. Teamdiscount
Melden sich drei oder mehr Personen aus einem Unternehmen zu derselben Veranstaltung an, erhalten sie einen Rabatt von 10 % auf den Seminarpreis.

6. Veranstaltungsänderungen und -absagen
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer MindestteilnehmerInnenzahl ab. Die Pro Mente Salzburg behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen. Bei einem Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainer_in oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Hotelkosten, Verdienstentgang etc.) und sonstige Ansprüche gegenüber der Pro Mente Salzburg sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Selbstverständlich werden Sie von uns in geeigneter Weise informiert.

7. Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Die Pro Mente Salzburg muss sich Änderungen von Kurszeiten, Beginnzeiten, Terminen, Seminarorten, TrainerInnenwechsel sowie eine Verschiebung im Ablaufplan von Lehrgängen vorbehalten. Dem/der Teilnehmer_in erwächst dadurch kein Recht zum Rücktritt vom Lehrgang noch zur Minderung der Lehrgangskosten.

8. Veranstaltungsorte
Veranstaltungen finden im Bundesland Salzburg in geeigneten Veranstaltungsräumlichkeiten statt. Sollten aus organisatorischen Gründen einzelne Veranstaltungen an andere Veranstaltungsorte verlegt werden müssen, werden Sie mindestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn informiert.

9. Anwesenheitspflicht
Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben ist, gilt eine Mindestanwesenheit von 80 % der in den jeweiligen Seminar-, Workshop- und Lehrgangsbeschreibungen ausgewiesenen Unterrichtseinheiten bei allen Veranstaltungen als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung und die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung/ eines Lehrgangszertifikates.

Das unentschuldigte Fernbleiben bei Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Versäumte oder nicht belegte Prüfungen können nur nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten kostenpflichtig nachgeholt werden. Es besteht keine Garantie, dass eine Nachholmöglichkeit gegeben ist.

Für Teilnehmer_innen an den sozialpsychiatrischen Grundkursen gilt für Mitarbeiter_innen der pro mente austria Mitgliedsorganisationen eine 100%-ige Anwesenheitspflicht.

Die Anwesenheitspflichten einzelner Lehrgänge/ Ausbildungen entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen.

10. Verantwortung
Jede_r Lehrgangs-, Seminar- und Workshopteilnehmer_in bestätigt, dass er/sie körperlich fit ist, keine Krankheiten verbirgt und für alle Praxiseinheiten und Übungen selbst verantwortlich ist. Im Zweifelsfalle ist ein ärztliches Attest beizubringen.
Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich und im eigenen Risiko.

11. Haftungsausschluss
Die aus Lehrgängen, Seminaren und Workshops angewendeten Kenntnisse begründen keinen Haftungsanspruch gegenüber der Pro Mente Salzburg oder deren zurechenbaren Personen. Für im Rahmen des Lehrgangs auftretende Verletzungen wird die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Jede_r Teilnehmer_in handelt eigenverantwortlich. Rauchen im Seminarbereich und der Konsum von Alkohol und Drogen in den Kursräumlichkeiten ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Ausschluss vom Lehrgang/Kurs. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer_innen wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen. Den Anweisungen des Lehrpersonals und den Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden kann in diesem Fall keinerlei Haftung übernommen werden.

12. Datenschutz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer_innen werden vertraulich behandelt. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs-, Seminar- Workshop- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

13. Allgemeine Hinweise
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Vertragsparteien und der Schriftform.

14. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.


Stand: 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Wasch- und Bügelservice

1. Preise laut Aushang

2. Abholfrist
Wir weisen darauf hin, dass die fertige Wäsche binnen 1 Monat nach Auftragserteilung abgeholt und bezahlt werden muss. Andernfalls können wir diese entsorgen bzw. gemeinnützigen Zwecken zuführen.

3. Haftungsbefreiung
Die zum Waschen und Bügeln übernommenen Textilien werden mit größter Sorgfalt bearbeitet. Die Art der Bearbeitung bleibt unserer fachmännischer Beurteilung überlassen. Wir weisen je-doch ausdrücklich darauf hin, dass auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung es zu Beschädigungen kommen kann, an denen uns kein Verschulden und damit auch keine Scha-denshaftung trifft. Durch diesen schriftlichen Hinweis auf die Gefahr bestimmter Schäden bei der Bearbeitung der übernommenen Textilien, insbesondere durch eine fehlende Pflegekennzeich-nung, sind wir von der Haftung für Beschädigung befreit.
Dies gilt insbesondere:
a) für Mängel der zu bearbeitenden Textilen, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Farbechtheit und dergleichen;
b) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen;
c) für Beschädigung oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden und Blusen, welche aus nicht wäschereigerechtem Material hergestellt sind;
d) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht reinigungsbestän-digem Material;
e) für Gegenstände, die keine oder eine falsche Textilpflegekennzeichnung tragen und bei de-nen nicht augenscheinlich die entsprechend richtige Reinigungsart festgestellt werden kann.

4. Bügelschäden
Sollte es zu Beschädigungen kommen, die unserem Unternehmen zuzurechnen sind, wie z.B. Beschädigung durch unsachgemäßes Bügeln, leisten wir einen Schadenersatz in Form von Bügelgutscheinen entsprechend dem Zeitwert der bearbeiteten Textilen jedoch bis zu einem Höchstbetrag von € 30,--.

5. Schadenersatzansprüche bei Verlust
Bei Verlust eines bearbeiteten Gegenstandes können Schadenersatzansprüche erst gestellt wer-den, wenn die Lieferfrist um mehr als einen Monat überschritten wird. Der Schadenersatz bezieht sich nur auf die übernommenen Textilien, nicht auf Folgeschäden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei vertauschten Textilien bitten wir Sie, diese uns umgehend zurückzubringen. Sie leisten damit einen Beitrag im Sinne der Schadensminderungspflicht.

6. Reklamationsfrist
Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich vorzubringen und können nur berücksichtigt werden, wenn der Gegenstand inzwischen nicht getragen oder verwendet wurde.

7. Einverständniserklärung
Der/die KundIn hat diese im Geschäftslokal gut sichtbar ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit diesen als Vertragsbestandteil des abgeschlossenen Dienstleistungsauftrag einverstanden und zwar auch namens anderer Personen, für die er die Ware zur Bearbeitung übergibt.

Stand 2015