Ein Kind an der Hand eines Erwachsenen, draußen

Besuchsbegleitung

Für die Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, Kontakt zu beiden Elternteilen bzw. zu seinen leiblichen Eltern zu haben. Die Besuchsbegleitung unterstützt dabei.

Was ist die Besuchsbegleitung?

Die Besuchsbegleitung kann von Gerichten oder der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet sowie auf Wunsch der Eltern und Kinder im Rahmen einer Eigenfinanzierung in Anspruch genommen werden. Sie ist sinnvoll und notwendig bei strittigen Scheidungen bzw. Trennungen, bei offenen Sorgerechtsverfahren, bei fremduntergebrachten Minderjährigen, bei Kindeswohlgefährdung und in Verdachtsfällen, für Adoptivkinder beim Erstkontakt mit leiblichen Eltern und im Rahmen des § 111 AusstrG und einer Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Die Besuchsbegleitung unterstützt Eltern bei der Aufrechterhaltung, der Neu- oder Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen Kindern und dem von ihnen getrenntlebenden Elternteil. Dabei schaffen wir einen Rahmen, um Kontakte kindgerecht und konfliktfrei durchführen zu können. Die Besuchskontakte werden von fachlich qualifizierten Besuchsbegleiter_innen als neutrale Drittpersonen begleitet.

Ziele der Besuchsbegleitung

  • die Kinder geschützt begleiten
  • neutraler Ansprechpartner zu sein
  • Eltern unterstützen, um einen gemeinsamen Weg zu finden, damit das Kind mit den veränderten Lebensumständen leichter umgehen kann.

Angebot

  • Begleitete Besuchskontakte in neutralen und kindgerechten Räumen
  • Beschützende Kontaktbegleitung in Verdachtsfällen von häuslicher Gewalt oder Missbrauch
  • Vertrauliche Treffen auf neutralen Boden sowie im geschütztem Rahmen
  • Austausch, Gespräche und Eingangsphasen mit Kindern, Elternteilen sowie mit zuweisenden Stellen
  • Reflexions- und Entwicklungsgespräche
  • Beratung und Abwicklung von begleiteten Besuchen im Rahmen der Bundesförderung

Finanzierung

Die anfallenden Kosten werden bei Eigenfinanzierung von den Eltern oder bei einer Zuweisung der Kinder- und Jugendhilfe von dieser Stelle übernommen. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Besuchsbegleitung wird gefördert von: